Familienpsychologisches Gutachten: Kosten

Die Kosten für ein gerichtlich bestelltes Sachverständigengutachten betragen in der Regel mehrere tausend Euro. Meistens bewegt sich die Preisspanne zwischen 2.000 und 5.000 Euro. Bei einem grob fahrlässigen Handeln des Sachverständigen, das zu seiner Ablehnung führt, ist es jedoch möglich, dass der Sachverständige seinen Vergütungsanspruch verliert.

Ein Privatgutachten ist oftmals der einzige Weg, das Fehlverhalten des gerichtlich bestellten Sachverständigen fachlich überzeugend darzulegen. In jedem Fall stützt es das Ablehnungsgesuch, sodass die Wahrscheinlichkeit steigt, das gewünschte Ergebnis im familienrechtlichen Verfahren zu erzielen.

Die Kosten für eine privatgutachterliche Expertise unsererseits betragen 2.500€ bei einer Sofortzahlung oder 2.700€ bei Ratenzahlung (z.B. 30 Monatsraten à 90€). Die Mehrkosten bei der Ratenzahlung ergeben sich aus dem Mehraufwand durch die Prüfung der monatlichen Zahlungseingänge.

Prozess- und Verfahrenskostenhilfe-Empfänger haben gemäß obergerichtlicher Rechtsprechung des OLG Hamm (Aktenzeichen: 25 W 94/13) sogar einen Rechtsanspruch auf die Erstellung eines Privatgutachtens.

Gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: VI ZB 17/11) hat die Beurteilung der Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens sich daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme zum Zeitpunkt der Beauftragung des Privatgutachters als sachdienlich ansehen durfte.

In der Rubrik Privatgutachten finden Sie Arbeitsproben, sodass Sie sich selbst von der Qualität unserer Arbeit überzeugen können.