Familienpsychologisches Gutachten: Erfahrungen
Die Erfahrungen zu familienpsychologischen Gutachten sind leider in einer Vielzahl der Fälle negativ. Erfahrungsgemäß ist ein Privatgutachten oftmals der einzige Weg, um den vermeintlichen Sachverständigen adäquat Paroli bieten zu können. Inhaltlich richtige Anwaltsschriftsätze werden mangels fachpsychologischer Qualifikation oftmals von den Familienrichtern nicht ernst genommen.
Gemäß Studienlage ist mehr als die Hälfte der familienpsychologischen Gutachten mangelhaft und somit anfechtbar. Dennoch folgen entscheidungsschwache und arbeitsscheue Familienrichter mangels Fachkompetenz den Empfehlungen der Sachverständigen meist blind. Ob der Sachverständige der größte Pfuscher ist oder nicht, spielt hierbei keine Rolle. An diesem seit Jahrzehnten bekannten Problem hat sich bedauerlicherweise in der Praxis nichts geändert. Ohne Privatgutachten ist man in der Regel chancenlos.
Nicht selten agiert der gerichtlich bestellte Sachverständige als Protokollant ohne Sachverstand. Er schreibt – wie es sich für einen ordentlichen Protokollanten gehört – sehr viel auf. Sobald es aber an die eigentliche Arbeit – sprich: die gutachterliche Tätigkeit – geht, wird es aus fachpsychologischer Sicht häufig haarsträubend. Dennoch ist in den erstinstanzlichen Beschlüssen regelmäßig zu lesen, das Sachverständigengutachten sei überzeugend – im Regelfall eine Plattitüde, mehr nicht.
Der vermeintlich unantastbare Sachverständige sieht die Verfahrensbeteiligten ein paar Stunden, phantasiert sich etwas zusammen und dies wird dann von den beteiligten Professionen als valides, unumstößliches Ergebnis betrachtet. Der Sachverständige sieht sich in einer unangreifbaren Position und vertraut auf die Echokammer vom Jugendamt und Verfahrensbeistand, die im vorauseilenden Gehorsam nahezu jeden Blödsinn bejubeln. Mit anderen Worten: drei Akteure des familiengerichtlichen Verfahrens sind einer Meinung, ohne jedoch dass sich einer dieser Akteure vernünftig Gedanken gemacht hat.
Ein häufiger Klassiker ist hierbei, dass einige Sachverständige auf eine Begründung ihrer Empfehlungen gänzlich verzichten. Häufig findet man sinngemäß folgenden Textbaustein: Ein Elternteil ist nicht oder nur eingeschränkt erziehungsfähig, weil er die Bedürfnisse seines Kindes nicht erkennt. Warum dies so sein soll? Fehlanzeige. Mit anderen Worten: Es ist so, weil es so ist. Nachvollziehbare Gründe? Überflüssig. Diese Arbeitshaltung, die mehr an Arbeitsverweigerung grenzt, ist leider erfahrungsgemäß mehr Regelfall als Ausnahme.
Häufig ist es im Übrigen der Sachverständige, der in Folge eines mangelhaften Forschungsdesigns oder einer abenteuerlichen Interpretation die Bedürfnisse des Kindes nicht erkennt. Dass sich dieser Sachverständige dann selbstgefällig über einen Elternteil erhebt und jedwede Kritik an seinem familienpsychologischen Gutachten als querulatorisch oder mangelnde Einsicht auslegt, ist das i-Tüpfelchen seiner Hybris, die er sich leider viel zu oft ungestraft gefallen lassen darf. Oder anders ausgedrückt: ohne Privatgutachten hat man als Elternteil erfahrungsgemäß schlechte Karten – seien die Einwände auch noch so begründet.