Familienpsychologisches Gutachten: Anfechtung

Gemäß Studienlage ist mehr als die Hälfte der familienpsychologischen Gutachten mangelhaft und somit anfechtbar. Dennoch folgen entscheidungsschwache Familienrichter – wenn keine adäquaten Gegenmaßnahmen ergriffen werden – mangels Fachkompetenz den Empfehlungen der Sachverständigen meist blind. Die Einholung eines Privatgutachtens ist in der Regel der einzige Weg, um ein Sachverständigengutachten wirksam zu erschüttern.

Wir haben uns auf die Anfechtung von familienpsychologischen Gutachten und die Erstellung von Privatgutachten spezialisiert. Als Marktführer in diesem Bereich konnten wir bereits vielen Auftraggebern ermöglichen, dank unserer Stellungnahmen ihr Kind deutlich häufiger zu sehen als vom gerichtlich bestellten Sachverständigen empfohlen oder vom erstinstanzlichen Gericht vorgesehen. Mit Hilfe unserer qualitativen Expertise können wir im Regelfall auch Ihre Chancen im familiengerichtlichen Verfahren erheblich verbessern. Dank unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich des Kindschaftsrechts gewährleisten wir Ihnen die bestmögliche Qualität, wenn Sie ein familienpsychologisches Gutachten anfechten möchten.

Dass Sachverständige ohne Sachverstand zu den heimlichen Richtern geworden sind, ist eine Unsitte im deutschen Familienrecht. Inhaltlich richtige Anwaltsschriftsätze, welche die Sachverständigengutachten angreifen, werden oftmals von den Familienrichtern nicht ernst genommen – mangels psychologischer Qualifikation. Hier setzt das Institut für Rechtspsychologie an. Wir zerpflücken die Sachverständigengutachten im Hauptsacheverfahren und Empfehlungen vom Jugendamt oder Verfahrensbeistand im Eilverfahren aus psychologischer Sicht in Form von Privatgutachten, sodass sich das familiengerichtliche Verfahren noch wenden kann.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung hinsichtlich etwaiger Mängel von Sachverständigengutachten an. In der Regel erhalten Sie eine Rückmeldung binnen 24 Stunden. Senden Sie uns einfach das zu prüfende familienpsychologische Gutachten an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kosten entstehen für Sie erst, sobald Sie uns für die Erstellung einer privatgutachterlichen Stellungnahme beauftragen. In der Rubrik Privatgutachten finden Sie Arbeitsproben, sodass Sie sich selbst von der Qualität unserer Arbeit überzeugen können.